Dienstleistungen
Ablesung
Die Meß- und Erfassungsgeräte einer Liegenschaft werden turnusmäßig alle 12 Monate zu einem mit der Hausverwaltung vereinbarten Termin (Stichtag) abgelesen. Aufgrund des teilweise sehr hohen Ableseaufkommens zu bestimmten Stichtagen kann der Ablesetermin um einige·Tage davon abweichen. mehr...

Wartung von Rauchwarnmeldern
Für unsere Abrechnungskunden übernehmen wir die regelmäßge Wartung der Rauchwarnmelder einschließlich Batteriewechsel und Funktionstest.

Abrechnung
Gesetzliche Grundlage der Abrechnung ist die Heizkostenverordnung.
Der jährlichen Abrechnung liegen die für eine Liegenschaft insgesamt angefallenen Verbräuche und Heizkosten zugrunde. mehr...

Gerätemiete
Die CalMess GmbH bietet als Alternative neben dem Kauf der Meß- und Erfassungsgeräte die Möglichkeit des Mietservices an. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (u.a. HeizkostenV §4) können die Mietraten im Rahmen der Abrechnung auf den Nutzer umgelegt werden. Für genauere Angaben fordern Sie sich bitte ein unverbindliches Angebot an.

Eichüberwachung
Eichpflichtige Meßgeräte (Wasser- und Wärmemengenzähler) müssen gemäß Eichgesetz regelmäßig ausgetauscht werden. mehr...

Garantiewartung
Für bereits vorhandene Meßgeräte besteht die Möglichkeit einen Garantiewartungsvertrag ("Eichservice") abzuschließen. mehr...