Hinweise zum Ausfüllen des Betriebskostenblattes
Überprüfen Sie bitte unbedingt Ihre Eintragungen. Bitte beachten Sie unbedingt den Hinweis zum Umsatzsteuerausweis und zum Ausweis haushaltsnaher Dienst- und Handwerkerleistungen!Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie Ihren Steuerberater.
Nebenkosten für Heizung und Warmwasser Betriebsstromkosten für die Heizung dürfen nicht als allgemeine Stromkosten umgelegt werden. Bitte tragen Sie die Kosten für den Betriebsstrom der Heizungsanlage in die dafür vorgesehene Tabelle ein. Sofern kein separater Stromzähler für dessen Messung vorhanden ist, können Sie die hierauf entfallenden Kosten mit 3 -5 % (ggf. bis 10%) der gesamten Brennstoffkosten im Abrechnungsjahr oder über die Anschlusswerte der angeschlossenen Geräte der Heizanlage berechnen. Kosten des Betriebsstroms der Heizanlage gelten nicht als Allgemeinstromkosten. (BGH Urteil v.03.06.2016, V ZR 166/15)Wichtig! Bitte unbedingt beachten!
SolaranlagenWenn eine Solaranlage vorhanden ist, dann markieren Sie bitte das entsprechende Kästchen auf der jeweiligen Seite im Betriebskostenblatt.
BrennstoffkostenEs sind alle Brennstofflieferungen mit Rechnungsdatum, Menge und Gesamtbetrag einzutragen, die für den angegebenen Abrechnungszeitraum berechnet wurden. Bei lagerungsfähigen Brennstoffen ist unbedingt der Bestand zum Ende des Abrechnungszeitraumes einzutragen.
Wasser und AbwasserBitte tragen Sie Nutzer, die von einzelnen Kostenarten befreit sind in der entsprechenden Zeile und Spalte ein.
Hausnebenkosten- Abrechnungsgebühren sind als Verwalterkosten nicht umlagefähig.
- Jede Kostenart ist durch den Verwalter/Eigentümer mit den Nutzern zu vereinbaren.
- Jeder Kostenart ist ein genau bezeichneter Umlageschlüssel zuzuordnen.
- Für die korrekte und vollständige Angabe der umzulegenden Gesamtkosten ist der Verwalter/Eigentümer verantwortlich.
- Die CalMess GmbH ermittelt aus eventuell mitgeschickten Rechnungskopien keine umzulegenden Gesamtkosten.
- Bitte tragen Sie Nutzer, die von einzelnen Kostenarten befreit sind in der entsprechenden Zeile und Spalte ein.
Überprüfen Sie die eingedruckten Nutzerdaten und ändern bzw. ergänzen Sie diese erforderlichenfalls zwecks Berücksichtigung in der Abrechnung. Bei Abrechnungen mit Mehrwertsteuerausweis ist für jeden Nutzer die Nutzungsart (privat oder gewerblich) einzutragen bzw. zu korrigieren. Unter Vorauszahlung sind nur Gesamtbeträge einzutragen. Monatliche Beträge werden nicht berücksichtigt.