Ausweis haushaltsnaher Dienst- und Handwerkerleistungen in Betriebskostenabrechnungen
Laut §35a EStG. ist es möglich, vier begünstigungsfähige Anwendungsfälle in Betriebskostenabrechnungen zu berücksichtigen, deren anteilige Kosten auf Nutzereinzelabrechnungen ausgewiesen werden können.
Bitte befragen Sie im Zweifelsfall ihren zuständigen Steuerberater. Gebäudeeigentümer bzw. die zuständigen Hausverwaltungen können dazu im Betriebskostenblatt für den jeweiligen Abrechnungszeitraum für einzelne Kostenpositionen angeben, welcher anteilige Betrag begünstigungsfähig ist. Bei entsprechender Beauftragung weisen wir dann in den darauf folgenden Abrechnungen die jeweils auf die Nutzer entfallenden Anteile aus.
Derzeit betragen die Kosten pro Nutzereinzelabrechnung 0,98 EUR netto zzgl. gesetzlich gültiger Umsatzsteuer.Es gilt die Preisgleitklausel für die Gebühren zur Abrechnung der Heiz-, Wasser- und sonstigen Nebenkosten!
Im Rahmen einer Abrechnung sonstiger Nebenkosten, erfolgt keine Umlage dieser Abrechnungsgebühr auf den jeweiligen Nutzer.